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Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)

Die Hauptaufgabe in der Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage besteht darin, unterschiedliche Einzelinteressen zu vereinen. Dies erfordert neben Sachverstand auch Einfühlungsvermögen und Diplomatie. Unter der Prämisse der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens nehmen wir diese Herausforderung als neutrale und engagierte Vermittler an. Beschlüsse werden schnell und rechtssicher gefasst und umgesetzt. Eine wichtige Voraussetzung, um eine dauerhafte Wertsicherung bzw. Wertsteigerung des Gemeinschaftseigentums und somit auch jedes einzelnen Sonder- und Teileigentums zu generieren. Die notwenige Transparenz unserer Arbeit gewährleisten wir durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eigentümern und Beiräten etwa in Form von regelmäßigen Ortsbegehungen und Beiratsversammlungen.

Die nachfolgenden Leistungen bieten Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu unserer Tätigkeit in diesem Bereich und sind nicht als abschließende Aufzählung zu sehen:

  • Individuelle Betreuung Ihres Gemeinschaftseigentums
  • Regelmäßige Begehung Ihrer Wohnungseigentumsanlage
  • Kompetente Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Auswertung von Eigentümerversammlungen
  • Anfertigung von Niederschriften für ordentliche und außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen, Führen der Beschlusssammlung
  • Umsetzung der gemeinschaftlich getroffenen Beschlüsse
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen (auf Wunsch des Verwaltungsbeirats)
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen nach Liquiditätsplanung
  • Erstellung von Wohngeldabrechnungen
  • Erarbeitung von Instandhaltungsplänen
  • Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (bei größeren Maßnahmen als Sonderleistung)
  • Vorauswahl von Versicherern, Banken und Firmen und Abschluss von entsprechenden Versicherungs-, Wartungs- und Energielieferungsverträgen
  • Technische Beratung, ggf. Beauftragung und Koordinierung von Fachleuten (z. B. Sachverständige und Rechtsanwälte) in Abstimmung mit den Eigentümern
  • Überwachung und Optimierung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Ordnungsgemäße Zinsanlage des Verwaltungsvermögens (insbesondere der Instandhaltungsrücklage)
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen, ggf. Beitreibung durch Forderungsmanagement
  • Überprüfung, ggf. Beanstandung von Rechnungen und sonstigen Belegen vor ihrer Regulierung
  • Führung eines separaten Treuhandkontos und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
  • Schlichtung von Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber Dritten

Als zusätzlichen Service bieten wir die umfassende Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung an. Unser Leistungsspektrum hierzu finden Sie bei der Mietverwaltung.